Rahmenbedingungen

Erstgespräch und Verschwiegenheit

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Was sind Ihre Anliegen? Wie sieht Ihre Situation im Moment aus? Was motiviert Sie mit einer Psychotherapie zu beginnen? Was wünschen Sie sich von mir als Gegenüber und was in Bezug auf die Psychotherapie?

Alle Fragen und Sorgen haben hier Platz angesprochen zu werden. Gespräche im Rahmen der Psychotherapie unterliegen gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheit. Dies garantiert Ihnen einen vertraulichen Umgang aller Inhalte, die Sie mir in Ausübung meines Berufs anvertrauen. 

Dauer, Kosten und Frequenz

  • Erstgespräch: 50 Minuten à € 120.- 
  • Einzeltherapie: 50 Minuten à € 120.-
  • Partner:innen | Paartherapie:  90 Minuten à € 240.-
  • Familientherapie ab 3 Personen: 100 Minuten à € 260.-


Die psychotherapeutische Leistung ist gemäß §6 Abs.1 Z19 UstG umsatzsteuerbefreit. In einzelnen Fällen sind Sozialtarife auf Anfrage möglich


Da die Therapie ein individueller Prozess ist, ist eine Abschätzung der Dauer im Vorhinein nicht sinnvoll - Sie bestimmen Ihren Prozess. Eine wöchentliche oder zweiwöchentliche Frequenz scheint gerade zu Beginn des Prozesses als sinnvoll.

Krankenkasse

Für Psychotherapie ist eine Teilrefundierung (Kostenzuschuss) über Krankenkassen bei Vorliegen einer sog. krankheitswertigen Störung möglich. Die Bearbeitung des Antrages für einen Kostenzuschuss der Krankenkasse wird mit 30 EUR verrechnet, auch dieser Betrag wird von der Krankenkasse fast zur Gänze refundiert. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse (bitte prüfen Sie ggf. die Zuschüsse auf Aktualität). 

  • ÖGK: € 33,70
  • BVAEB: € 46,60
  • SVS: € 45,00
  • KFA: € 36,00 


Absageregelung

Sie können Therapiestunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen. Danach bitte ich Sie um Verständnis, dass die Einheit verrechnet wird, da ich den Termin für Sie reserviere.



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